Durch die “Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung“ (www.baden-wuerttemberg.de) vom 23. April beschließt die Landesregierung den Regelbetrieb in Arztpraxen unter folgenden Auflagen wieder zuzulassen:
Sollten Sie in den letzten zwei Wochen Kontakt zu einer nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person und / oder Symptome wie Husten, Fieber, Halsweh, Geruchs- bzw. Geschmacksstörungen haben, dann kommen Sie bitte nicht direkt in die Praxis sondern melden sich telefonisch unter 0621 751469 oder zur Testung direkt beim Gesundheitsamt unter 0621 2932253!
Alle Personen ab dem 6.Lebensjahr sind nach der Verordnung verpflichtet, eine geeignete „Mund-Nasen-Bedeckung“ zu tragen.
Dies kann eine „chirurgische Maske“ sein, wie sie derzeit vielerorts erhältlich sind, eine selbstgemachte o. erworbene „Stoffmaske“, ein Schal oder ein Tuch. Mund und Nase müssen damit vollständig bedeckt sein.
(einen interessanten Artikel über den Nutzen der Masken finden Sie hier.)
Halten Sie auch innerhalb der Praxisräume insbesondere im Wartezimmer die bekannten 1,5 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht mit Ihnen in einem Haushalt leben.
Da wir aus Gründen der Diskretion schon immer eine separierte Anmeldung haben, ist hier automatisch ein Sicherheitsabstand gewährleistet. Bitte kommen Sie deshalb nur nach Aufforderung einzeln in die Anmeldung!
Durch das Einhalten dieser inzwischen ja bereits schon fast gewohnten Verhaltensregeln tragen Sie wesentlich dazu bei, daß wir Sie risikofrei weiter im gewohnten Umfang hausärztlich, allgmeinmedizinisch und ganzheitlich behandeln können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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